Intendiertes Ermessen
Intendiertes Ermessen liegt vor, wenn aus einer Vorschrift herausgelesen werden kann, dass eine bestimmte Rechtsfolge bei Anwendung der Norm im Normalfall beabsichtigt ist.
1BVerwGE 91, 82, 90; BVerwGE 105, 55, 57.Quellen:
[1] BVerwGE 91, 82, 90; BVerwGE 105, 55, 57.