Subjektiv-öffentliche Rechte
Subjektiv-öffentliche Rechte sind solche, die nicht nur den Interessen der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sind, sondern auch den Interessen des Einzelnen.
1Voßkuhle, JuS 2009, 16, 17; Schlette, JURA 2004, 90, 91.Quellen:
[1] Voßkuhle, JuS 2009, 16, 17; Schlette, JURA 2004, 90, 91.