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Relevante Rechtsnormen
§ 259 StGB - Hehlerei
Ersatzhehlerei
Bei der Ersatzhehlerei besteht keine körperliche Identität zwischen dem Tatobjekt der vermeintlichen Hehlerei und die Sache, die aus der Vortat erlangt wurde.
1
BGHSt 9, 137.
Quellen:
[1] BGHSt 9, 137.
Weitere Definitionen
Erregen eines Irrtums
Error in persona vel in obiecto
Ersatzhehlerei
Erscheinungsbild i.S.d. § 303 Abs. 2 StGB
Erschleichen i.S.d. § 265a StGB