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Statthafte Antragsart
Die statthafte Antragsart richtet sich gemäß §
§ 122 Abs. 1, 88 VwGO
nach dem klägerischen Begehren.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne