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Ermessensüberschreitung
Die Ermessensüberschreitung kennzeichnet sich dadurch, dass die Behörde sich nicht im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält, also eine Rechtsfolge wählt, die das Gesetz nicht so vorsieht.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne