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Öffentlich-rechtliche Steitigkeit
Die Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, öffentlich-rechtlich ist.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne