Vermögensverfügung
Unter einer Vermögensverfügung versteht man jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar eine Vermögensminderung bei dem Getäuschten selbst oder einer dritten Person herbeiführt.
1BGHSt 14, 170, 171.Quellen:
[1] BGHSt 14, 170, 171.