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Subordinationstheorie
Nach der Subordinationstheorie ist das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn zwischen der Behörde und dem Bürger ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne