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Präjudizinteresse
Ein Präjudizinteresse ist dann gegeben, wenn der Kläger durch den erledigten VA wirtschaftliche Nachteile erlitten hat und nun auf Schadensersatz oder Entschädigung klagen will.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne