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Ermessensmissbrauch
Ein Ermessensmissbrauch als Fall des Ermessensfehlgebrauchs liegt vor, wenn die Behörde sachfremde Belange in die Abwägung einfließen lässt oder sie relevante Belange unzutreffend bewertet.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne