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Interessentheorie
Nach der Interessentheorie ist die Norm öffentlich-rechtlich, wenn sie überwiegend dem Allgemeininteresse dient.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne