Eine Haftungsbeschränkung ist die Reduzierung der Haftungshöhe oder -gründe. Es gibt sowohl vertragliche als auch gesetzliche Haftungsbeschränkungen. Vertragliche Haftungsbeschränkungen sind eng auszulegen.
Quellen:
[1] BGH 40, 64; BGH 54, 293, 305; NJW 1978, 201; Jauernig/Stadler, 15. Auflage 2014, § 276 Rn. 53 ff.