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Wiederholungsgefahr
Eine Wiederholungsgefahr liegt dann vor, wenn in absehbarer Zeit ein vergleichbarer Sachverhalt droht.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne