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Modifizierte Subjektstheorie
Nach der modifizierten Subjektstheorie (Sonderrechtstheorie) ist eine Norm öffentlich-rechtliche, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.
Weitere Definitionen
Abdrängende Sonderzuweisung
Anstellungstheorie
Arbeitsplatz
Aufdrängende Sonderzuweisung
Beamter im haftungsrechtlichen Sinne