Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:

1. die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;

2. die Zahl der gültigen Stimmen;

3. die Zahl der ungültigen Stimmen;

4. die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber entfallenden Stimmen;

5. die Namen der gewählten Aufsichtsratsmitglieder;

6. die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder;

7. besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.