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Unterabschnitt 3 - Wehrdienstausnahmen
§ 9 Wehrdienstunfähigkeit
§ 10 Ausschluss vom Wehrdienst
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst
§ 13 Unabkömmlichstellung
§ 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
§ 13b Entwicklungsdienst
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 9 Wehrdienstunfähigkeit
Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist.