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Abschnitt 2 - Wärmeliefervertrag
§ 2 Inhalt des Wärmeliefervertrages
§ 3 Preisänderungsklauseln
§ 4 Form des Wärmeliefervertrages
§ 5 Auskunftsanspruch
§ 6 Verhältnis zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
§ 7 Abweichende Vereinbarungen
Wärmelieferverordnung
(Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum - WärmeLV)
§ 3 Preisänderungsklauseln
Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen sind nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des
§ 24 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.