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Unterabschnitt 1 - Verträge und Tarife
§ 34 Abschlusszwang
§ 35 Gesamtverträge
§ 36 Verhandlungen
§ 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
§ 38 Tarifaufstellung
§ 39 Tarifgestaltung
§ 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
Verwertungsgesellschaftengesetz
(Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - VGG)
§ 38 Tarifaufstellung
Die Verwertungsgesellschaft stellt Tarife auf über die Vergütung, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte fordert.
Soweit Gesamtverträge abgeschlossen sind, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze als Tarife.