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Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
Für die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §
§ 10
bis
12
nicht.