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Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32 Angemessene Vergütung
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
§ 32b Zwingende Anwendung
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 32d Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft
§ 32e Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette
§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten
§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36a Schlichtungsstelle
§ 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
§ 38 Beiträge zu Sammlungen
§ 39 Änderungen des Werkes
§ 40 Verträge über künftige Werke
§ 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes
Urheberrechtsgesetz
(Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - UrhG)
§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam.
Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.