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Unterabschnitt 3 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
§ 115 Urheberrecht
§ 116 Originale von Werken
§ 117 Testamentsvollstrecker
Urheberrechtsgesetz
(Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - UrhG)
§ 117 Testamentsvollstrecker
Ist nach
§ 28 Abs. 2
angeordnet, daß das Urheberrecht durch einen Testamentsvollstrecker ausgeübt wird, so ist die nach den §
§ 115
und
116
erforderliche Einwilligung durch den Testamentsvollstrecker zu erteilen.