Erster Teil - Zustimmung zu dem Übereinkommen vom
11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf
sowie Vorschriften zur Ausführung des Übereinkommens
Führen die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Staates, der eine Erklärung nach Artikel 95 des Übereinkommens von 1980 abgegeben hat, so bleibt Artikel 1 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens außer Betracht.