Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt II - Verrechnungsfähigkeit der Fürsorgekosten
§ 7 Verrechnungsfähige Kosten
§ 8 Besondere Voraussetzungen der Verrechnungsfähigkeit
§ 9 Nichtverrechnungsfähige Kosten
§ 10 Durchgangs- und Wohnlager
Erste Durchführungsverordnung zum Ersten Überleitungsgesetz (ÜblG1DV 1)
§ 9 Nichtverrechnungsfähige Kosten
Nicht verrechnungsfähig sind Kosten der Wohnungs- und Siedlungsfürsorge nach den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §
§ 25
bis
27 des Bundesversorgungsgesetzes
vom 10.
Dezember 1951.