Fahrmotoren, Getriebe und sonstige Bauteile zur Kraftübertragung müssen unter Berücksichtigung der Streckenverhältnisse, der Zugzusammensetzungen und der Fahrgeschwindigkeiten für die größten betrieblich vorkommenden Antriebs- und Bremskräfte bemessen sein. Dabei sind insbesondere die Beanspruchungen 1. beim generatorischen Bremsen,
2. beim Schleudern sowie Überbremsen,
3. bei stoßartigen Änderungen der Fahrleitungsspannung
zu beachten.