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Erster Abschnitt - Strafvollstreckung
§ 449 Vollstreckbarkeit
§ 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
§ 450a Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
§ 451 Vollstreckungsbehörde
§ 452 Begnadigungsrecht
§ 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453a Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453b Bewährungsüberwachung
§ 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung
§ 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
§ 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes
§ 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung
§ 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
§ 455a Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation
§ 456 Vorübergehender Aufschub
§ 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung
§ 456b (weggefallen)
§ 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes
§ 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl
§ 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
§ 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungsgesetzes
§ 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen
§ 459b Anrechnung von Teilbeträgen
§ 459c Beitreibung der Geldstrafe
§ 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe
§ 459e Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
§ 459g Vollstreckung von Nebenfolgen
§ 459h Entschädigung des Verletzten
§ 459i Mitteilungen
§ 459j Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe
§ 459k Verfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses
§ 459l Ansprüche des Betroffenen
§ 459m Entschädigung in sonstigen Fällen
§ 459n Zahlungen auf Wertersatzeinziehung
§ 459o Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen
§ 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
§ 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus
§ 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde
§ 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts
§ 463 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen
§ 463b Beschlagnahme von Führerscheinen
§ 463c Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung
§ 463d Gerichtshilfe
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungsgesetzes
Für die Vollstreckung der Geldstrafe gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.