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Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 296 Rechtsmittelberechtigte
§ 297 Einlegung durch den Verteidiger
§ 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
§ 299 Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug
§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
§ 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
§ 302 Zurücknahme und Verzicht
§ 303 Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 297 Einlegung durch den Verteidiger
Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.