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Teil 3 - Aufstieg in höhere Laufbahnen
§ 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
§ 32 Aufstieg in den höheren Dienst
Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten - StBAPO)
§ 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
Für die Einführungszeit gelten die §
§ 1
bis
10
,
§ 11 Abs. 1, 2 und 5
,
§ 12
und die §
§ 14
bis
24
entsprechend.