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Sechster Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 37 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 38 Ermächtigung zum Erlaß von Wahlordnungen
§ 39 Berlin-Klausel
Sprecherausschußgesetz
(Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten - SprAuG)
§ 39 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des
§ 13 Abs. 1
des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
§ 14
des Dritten Überleitungsgesetzes.