Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 3 - Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich der Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.