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Abschnitt 2 - Anerkennung von Saatgut
§ 3 Anerkennungsstelle
§ 4 Antrag
§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb
§ 6 Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Saatgutes
§ 7 Feldbestandsprüfung
§ 8 Mängel des Feldbestandes
§ 9 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
§ 10 Wiederholungsbesichtigung
§ 11 Probenahme
§ 12 Beschaffenheitsprüfung
§ 13 Mitteilung des Ergebnisses der Beschaffenheitsprüfung
§ 14 Bescheid
§ 15 Erneute Beschaffenheitsprüfung
§ 16 Nachprüfung
§ 17 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau
§ 18 Rücknahme der Anerkennung
Saatgutverordnung
(Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten - SaatV)
§ 6 Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Saatgutes
Die Anforderungen an den Feldbestand ergeben sich aus Anlage 2.
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3.
Für Vorstufensaatgut gelten die Anforderungen für Basissaatgut entsprechend.