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§ 6 Immaterielle Vermögensgegenstände
§ 7 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
§ 8 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
§ 9 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
§ 10 Sonstige Ausleihungen
§ 11 Einlagen bei Kreditinstituten
§ 12 Andere Kapitalanlagen
§ 13 Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
§ 14 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
§ 15 Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
§ 16 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
§ 17 Sonstige Forderungen
§ 18 Sachanlagen und Vorräte
§ 19 Andere Vermögensgegenstände
§ 20 Abgegrenzte Zinsen und Mieten
§ 21 Ausgleichsbetrag
Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen - RechVersV)
§ 20 Abgegrenzte Zinsen und Mieten
Als "Abgegrenzte Zinsen und Mieten" sind die Zins- und Mieterträge auszuweisen, die auf die Zeit bis zum Abschlußstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.