Im Sinne dieser Verordnung sind

1. Kennfarbe: zur Kennzeichnung von Pflanzgut dienende Farbe von Etiketten und Einlegern; die Kennfarbe ist bei

a)Basispflanzgutweiß,
b)Zertifiziertem Pflanzgutblau,
c)Vorstufenpflanzgutweiß mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden 5 mm breiten violetten Diagonalstreifen,
d)Pflanzgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzesorange;

2. Knollenkrankheiten: an der Kartoffelknolle auftretende Krankheiten außer Viruskrankheiten;

3. Pflanzgutklasse PBTC: Vorstufenpflanzgut

aus Gewebekultur(Pre-Basic TissueCulture);

4. Pflanzgutklasse PB:      Vorstufenpflanzgut

(Pre-Basic SeedPotatoes).