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Sechster Abschnitt - Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen
§ 32 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich
§ 32a Besondere Zuständigkeiten
§ 33 Datenbankgestütztes Informationssystem, Europäische Datenbank
§ 34 Ausfuhr
§ 35 Gebühren und Auslagen
§ 36 Zusammenarbeit der Behörden und Benannten Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum und der Europäischen Kommission
§ 37 Verordnungsermächtigungen
§ 37a Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Medizinproduktegesetz
(Gesetz über Medizinprodukte - MPG)
§ 35 Gebühren und Auslagen
Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach
§ 37 Absatz 9
zu erheben.