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Abschnitt 3 - Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
§ 16 Meldepflicht
§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
§ 21 Bußgeldvorschriften
Mindestlohngesetz
(Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG)
§ 14 Zuständigkeit
Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach
§ 20
sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.