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Abschnitt 1 - Allgemeine Schutzbestimmungen
§ 1 Anzeigepflichten
§ 2 Überwachung
§ 3 Befallsverdacht
§ 4 Befallsfeststellung
§ 5 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
§ 6 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
§ 7 Züchtungs- und Haltungsverbot
Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit (KartRingfV 2001)
§ 7 Züchtungs- und Haltungsverbot
Das Züchten und das Halten der Schadorganismen nach
§ 1 Abs. 1
sowie das Arbeiten mit diesen Schadorganismen sind verboten.