1. der Name oder die Firma des Herstellers oder desjenigen, der das Erzeugnis in den Verkehr bringt, sowie der Ort der gewerblichen Hauptniederlassung des Herstellers; befindet sich dieser Ort außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, ist jedoch das Erzeugnis im Geltungsbereich der Verordnung hergestellt, außerdem der Ort der Herstellung;
2. die Bezeichnung des Erzeugnisses;
3. die Menge des Inhalts nach Volumen oder Gewicht;
4. die Chargennummer;
5. der Zeitpunkt der Herstellung unverschlüsselt nach Monat und Jahr;
6. die Aktivität des Erzeugnisses;
7. bei Lab-Pepsin-Zubereitungen der Anteil an Chymosin.