(1) Den Absichtsanzeigen sind ein Lebenslauf des Anzeigepflichtigen, sofern dieser eine natürliche Person ist, und ein eigenhändig unterzeichneter Lebenslauf jeder natürlichen Person nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 beizufügen.
(2) Der nach Absatz 1 einzureichende Lebenslauf muss die nachfolgenden Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen, 2. den Geburtsnamen, 3. das Geburtsdatum, 4. den Geburtsort, 5. das Geburtsland, 6. die Anschrift des ersten Wohnsitzes, 7. die Staatsangehörigkeit, 8. die berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse, 9. Weiterbildungsmaßnahmen und 10. die Berufserfahrung, die in chronologischer Reihenfolge darzustellen ist und mit dem derzeit ausgeübten Beruf beginnen soll, wobei jeweils anzugeben sind: a) Name und Sitz des Unternehmens, für das die Person tätig ist oder war, b) Art und Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten, c) Vertretungsmacht dieser Person, d) ihre internen Entscheidungskompetenzen und e) die ihr unterstellten Geschäftsbereiche.