Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Zweiter Unterabschnitt - Beförderung von Umzugsgut
§ 451 Umzugsvertrag
§ 451a Pflichten des Frachtführers
§ 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten
§ 451c (weggefallen)
§ 451d Besondere Haftungsausschlußgründe
§ 451e Haftungshöchstbetrag
§ 451f Schadensanzeige
§ 451g Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
§ 451h Abweichende Vereinbarungen
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 451e Haftungshöchstbetrag
Abweichend von
§ 431 Abs. 1 und 2
ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.