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Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 407 Frachtvertrag
§ 408 Frachtbrief. Verordnungsermächtigung
§ 409 Beweiskraft des Frachtbriefs
§ 410 Gefährliches Gut
§ 411 Verpackung. Kennzeichnung
§ 412 Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung
§ 413 Begleitpapiere
§ 414 Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen
§ 415 Kündigung durch den Absender
§ 416 Anspruch auf Teilbeförderung
§ 417 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit
§ 418 Nachträgliche Weisungen
§ 419 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse
§ 420 Zahlung. Frachtberechnung
§ 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
§ 422 Nachnahme
§ 423 Lieferfrist
§ 424 Verlustvermutung
§ 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung
§ 426 Haftungsausschluß
§ 427 Besondere Haftungsausschlußgründe
§ 428 Haftung für andere
§ 429 Wertersatz
§ 430 Schadensfeststellungskosten
§ 431 Haftungshöchstbetrag
§ 432 Ersatz sonstiger Kosten
§ 433 Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden
§ 434 Außervertragliche Ansprüche
§ 435 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
§ 436 Haftung der Leute
§ 437 Ausführender Frachtführer
§ 438 Schadensanzeige
§ 439 Verjährung
§ 440 Pfandrecht des Frachtführers
§ 441 Nachfolgender Frachtführer
§ 442 Rang mehrerer Pfandrechte
§ 443 Ladeschein. Verordnungsermächtigung
§ 444 Wirkung des Ladescheins. Legitimation
§ 445 Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins
§ 446 Befolgung von Weisungen
§ 447 Einwendungen
§ 448 Traditionswirkung des Ladescheins
§ 449 Abweichende Vereinbarungen über die Haftung
§ 450 Anwendung von Seefrachtrecht
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 430 Schadensfeststellungskosten
Bei Verlust oder Beschädigung des Gutes hat der Frachtführer über den nach
§ 429
zu leistenden Ersatz hinaus die Kosten der Feststellung des Schadens zu tragen.