(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:

    1. den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;

    2. die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;

    3. (weggefallen)

    4. die Vertretungsmacht der Gesellschafter.