1. Art und Höhe der Leistungen der einzelnen Bewohner oder Bewerber,
2. die Erfüllung der Anzeige- und Informationspflicht nach § 5,
3. der Verwendungszweck der Leistungen nach § 6,
4. das Verhältnis der Leistungen im Sinne des § 1 und der Eigenleistungen des Trägers zu den Gesamtkosten der Maßnahmen nach § 7,
5. die getrennte Verwaltung der Leistungen nach § 8,
6. Art, Umfang und Zeitpunkt der Verrechnung der Leistungen nach § 10 Abs. 1,
7. die Rückzahlungen der Leistungen nach § 10 Abs. 2,
8. geleistete Sicherheiten nach § 11,
9. der Abschluß von Versicherungen nach § 13,
10. die Rechnungslegung nach § 15.