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Abschnitt III - Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
§ 25 Festsetzung des Hebesatzes
§ 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze
§ 27 Festsetzung der Grundsteuer
§ 28 Fälligkeit
§ 29 Vorauszahlungen
§ 30 Abrechnung über die Vorauszahlungen
§ 31 Nachentrichtung der Steuer
Grundsteuergesetz (GrStG)
§ 29 Vorauszahlungen
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.