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Erster Abschnitt - Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
§ 1 Aufgaben
§ 2 Auswärtiger Dienst
§ 3 Auslandsvertretungen
§ 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
§ 2 Auswärtiger Dienst
Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.