Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
§ 3 Verweisung bei Unzuständigkeit
§ 4 Abgabe an ein anderes Gericht
§ 5 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
§ 6 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
§ 7 Beteiligte
§ 8 Beteiligtenfähigkeit
§ 9 Verfahrensfähigkeit
§ 10 Bevollmächtigte
§ 11 Verfahrensvollmacht
§ 12 Beistand
§ 13 Akteneinsicht
§ 14 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
§ 14a Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 15 Bekanntgabe; formlose Mitteilung
§ 16 Fristen
§ 17 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 18 Antrag auf Wiedereinsetzung
§ 19 Entscheidung über die Wiedereinsetzung
§ 20 Verfahrensverbindung und -trennung
§ 21 Aussetzung des Verfahrens
§ 22 Antragsrücknahme; Beendigungserklärung
§ 22a Mitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 4 Abgabe an ein anderes Gericht
Das Gericht kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Sache bereit erklärt hat.
Vor der Abgabe sollen die Beteiligten angehört werden.