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Unterabschnitt 1 - Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; allgemeine Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
§ 5 Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
§ 6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
(Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder - EMFV)
§ 5 Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt.
Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.