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Abschnitt 2 - Unselbständige Stiftung „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
§ 15 Name, Sitz und Rechtsform
§ 16 Stiftungszweck
§ 17 Stiftungsvermögen
§ 18 Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung
§ 19 Stiftungsrat
§ 20 Wissenschaftlicher Beraterkreis
§ 21 Direktorin oder Direktor
§ 22 Übergangsregelung
DHMG
(Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ - DHMG)
§ 15 Name, Sitz und Rechtsform
Unter dem Namen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.