(1) Die Basismodule dienen der Erreichung 1. des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 oder 2. des Sprachniveaus C 1, ausgehend vom Niveau B 2 oder 3. des Sprachniveaus C 2, ausgehend vom Niveau C 1
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
(2) Ein Basismodul umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten.