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Abschnitt 6 - Besondere Veröffentlichungs- und Meldebestimmungen
§ 35 Angaben im Verkaufsprospekt eines Publikumsinvestmentvermögens
§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen
§ 37 Angaben im Jahresbericht
§ 38 Berichte über Derivate
Derivateverordnung
(Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch - DerivateV)
§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen
Die Informationen nach
§ 35 Absatz 2
sind in zusammengefasster Form auch in den wesentlichen Anlegerinformationen gemäß
§ 166 des Kapitalanlagegesetzbuches
darzustellen.