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Fünfter Abschnitt - Besondere Arten der Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 32 Voraussetzungen für besondere Arten der Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 33 Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
§ 34 Gesamtkosten in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
§ 35 Finanzierungsmittel in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
§ 36 Laufende Aufwendungen und Erträge in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
§ 37 Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung
§ 38 Teilberechnungen der laufenden Aufwendungen
§ 39 Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 39a Zusatzberechnung
Zweite Berechnungsverordnung
(Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz - II. BV)
§ 33 Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
In der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung ist die Gegenüberstellung der laufenden Aufwendungen und der Erträge auf den Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit zu beschränken, der den Wohnraum enthält, für den die Berechnung aufzustellen ist.