Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 1
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42 (weggefallen)
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
(Gesetz über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG)
§ 41
Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.